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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Anders Pedersen, Maskin- & Specialfabrik A/S

 

Lieferungen erfolgen gemäß nachstehenden Bedingungen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

 

§ 1. ANGEBOT
1.1 Angebote sind nur gemäß den im Angebot angegebenen Bedingungen gültig. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind höchstens 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig.

§ 2. PREISE
2.1 Alle Preise verstehen sich in DKK und ausschl. Mehrwertsteuer. Vereinbarte Arbeiten werden zu den üblichen Preisen in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 3. ZAHLUNG
3.1 Die Zahlung hat, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen (30 Tage netto). Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechnen wir vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenen Monat. Für jede erforderliche Mahnung wird einen zusätzlichen Betrag in Höhe von DKK 100,00 in Rechnung gestellt

§ 4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen vor.

§ 5. LIEFERUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, versteht sich die Lieferung ab Werk.
5.1 Die angegebene Lieferzeit ist in gutem Glauben festgelegt, stellt jedoch lediglich eine Schätzung dar. Verschiebt sich die Lieferzeit um 8 Tage, gilt die Ware noch als termingerecht geliefert, und der Kunden ist nicht berechtigt, Einspruch gegen Lieferverzug zu erheben. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.

§ 6. MÄNGELRÜGE
6.1 Bei Lieferung hat der Kunde die empfangene Ware unverzüglich zu überprüfen.
6.2 Falls der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen möchte, ist der Kunde verpflichtet – sofort und spätestens innerhalb von 8 Tagen nachdem der Mangel entdeckt ist oder hätte entdeckt werden können – unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bei uns zu rügen. Sofern die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben wird, sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.3 Wir sind berechtigt, Nachbesserung zu unternehmen und sind immer in Verbindung mit Nachbesserung zu kontakten.

§ 7. HAFTUNGSBEGRENZUNG
7.1 Wir haften nicht für Betriebsunterbrechung, Verlust von Profit, Zinsen oder andere indirekte Verluste in Zusammenhang mit Vertragsschließungen, auch wegen Verzuges und Mangels. Zudem darf die Schadensersatzverpflichtung nicht den Rechnungsbetrag der Ware übersteigen.

§ 8 PRODUKTHAFTUNG
8.1 Die Produkthaftung wird gemäß Pkt. 36 in NL92 reguliert, letzter Punkt ist jedoch unter den gegenwärtigen Bedingungen, nach dänischen Recht, und gemäß Gerichtsstand und Rechtswahl zu entscheiden.
8.2 Die Haftung für Sachschäden ist auf maximal DKK 100.000,00 beschränkt.

§ 9 HÖHERE GEWALT
9.1 Wir haften nicht für eine fehlerhafte Vertragserfüllung, falls diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die fristgerechte Erfüllung des Vertrages verhindern oder besonders erschweren. Als derartige Umstände gelten unteranderem: Arbeitskonflikt, Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Valuta-, Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen.

§ 10 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
10.1 Alle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen den Parteien sind in Dänemark nach dänischem Recht vor dem Gericht in Horsens zu entscheiden.

§ 11 ANDERE REGELUNGEN
11.1 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

 

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